Leistungsangebot

Nahezu unbegrenzte Restaurationsmöglichkeiten.
Weiterlesen

Vollkeramische Kronen

Wir bieten Alternativen zu metallkeramischen Produkten auf Aluminiumoxidbasis.
Weiterlesen

Dentas - Dentallabor

Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1.  Unsere Angebote sind freibleibend
Jeder Auftrag ist als ein für sich abgeschlossenes Geschäft zu betrachten. Für den Inhalt und den Umfang des Auftrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

Änderungen des Auftrages behalten wir uns vor.

Dadurch entstehende Preisänderungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Änderungen, Ergänzungen oder mündliche Abreden des Auftrages müssen von uns schriftlich anerkannt werden. Dadurch entstehende Mehrkosten werden angerechnet.


2. Preise und Zahlungsbedingungen
Preiserstellung erfolgt in Euro.

Für die Abrechnung sind die am Liefertag geltenden Preise maßgebend.

Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, nach Erhalt der Rechnung und Teilnahme am Lastschriftverfahren innerhalb von zehn Tagen unter Abzug von 3 % Skonto von Leistungen sowie spätestens innerhalb von zwanzig Tagen nach Erhalt der Rechnung netto Bar ohne jeden Abzug unter Ausschluss von Aufrechnung und Zurückhaltung frei Zahlstelle (Konto) des Auftragnehmer zu leisten. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen und Provisionen gem. den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus Verzug bleibt vorbehalten.

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Garantien oder sonstiger vermeintlicher Gegenansprüche ist nicht statthaft. Die Zurückhaltung von Zahlungen (Einbehaltung) setzt die Bedingungen über die Leistung der Zahlungen nicht ausser Kraft.

Gutschriften für Scheck u. Wechsel erfolgen vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können .Die Annahme von Wechsel behalten wir uns vor. Wechselspesen, Stempelsteuer sowie alle in diesem Zusammenhang anfallende Kosten gehen bei Hereinnahme von Wechsel zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er insofern vom Auftrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.


3. Gewährleistung (Garantie)

Gewährleistung (Garantie) Wir versichern, dass der von uns angefertigte Zahnersatz aus ausgesuchten, hochwertigen Materialien besteht und mit modernsten und präzisesten Verarbeitungstechniken hergestellt wird.

Bei ordnungsgemässer Pflege und Gebrauch sowie der Wahrnehmung der halbjährlichen Kontrolluntersuchung bei dem konsultierten Zahnarzt geben wir nach Abnahme durch den Zahnarzt eine Zweijahres - Garantie auf Material und Verarbeitung bei allen Neuanfertigungen. Im Garantiefall kommen wir für die Kosten einer Reparatur, Neuanfertigung die auf Laborseite entstehen, auf. Diese, gegenüber der gesetzlichen Garantie erweiterte Gewährleistung, gewähren wir allerdings nur dann, wenn die Preise und Zahlungsbedingungen gem. obiger Ziffer 2 eingehalten sind.

Ausgenommen von der Gewährleistung sind lediglich Schäden, die durch Medikamenteneinfluss, Genussmittel (Kaffee, Tee, Tabak pp) und die natürliche Veränderung der Mundraumsituation hervorgerufen werden (z.B. Sprünge in Kunststoffprothesen als Folge von Gewebsabbau), da wir hierauf keinen Einfluss nehmen können.

Zahntechnische Leistungen, die wir unterhalb der jeweils aktuellen Preisliste erbracht haben, unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung von sechs Monaten.

  FACEBOOK-NEWS
Banner